Humboldt-Universität zu Berlin

Gast- und Nebenhörer*innenschaft

Gast- bzw. Nebenhörerschaft bedeuten, dass Sie an der Humboldt-Universität zu Berlin ein Semester lang einzelne Lehrveranstaltungen besuchen (die nicht zwangsläufig zu demselben Modul gehören müssen).

Hinweis: Die folgenden Informationen gelten nicht für den Bereich Medizin. - Bei Fragen zur „Seniorenuniversität“: Tel. 030 20678415, siehe auch www.proseniores-berlin.de.

Status

Kosten

Was bedeuten Gast- bzw. Nebenhörerschaft?

Wie werden Sie Gast- bzw. Nebenhörer*in?

Studieren ohne HU-Account

Angebote speziell für Gasthörer*innen


Status

Sie werden für eine Gast-oder Nebenhörerschaft registriert und erhalten einen Gast- bzw. Nebenhörerausweis. Sie werden jedoch nicht immatrikuliert, d.h. Sie erhalten keinen Studierendenstatus an der HU, kein Semesterticket und keinen Studierendenaccount (auch HU- oder Agnes-Account genannt)(siehe unten).

Kosten

Gasthörer*innen entrichten eine Gebühr von 15 € pro Semesterwochenstunde (d.h. für eine doppelstündige Lehrveranstaltung 30 € pro Semester).

Das gilt gleichfalls für Nebenhörer*innen, die nicht an einer Berliner oder Brandenburger Hochschule immatrikuliert sind.

Was bedeuten Gast- bzw. Nebenhörerschaft?

Geregelt in §§ 55 und 57 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (Nichtamtliche Lesefassung inkl. elfter Änderung ohne Anlagen, Verkündungsstand 01.06.2021, PDF)

Gasthörerschaft Nebenhörerschaft
  • Gasthörer*innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert und müssen auch kein Abitur nachweisen.
  • Die Anzahl der Lehrveranstaltungen, die sie besuchen können, ist nicht begrenzt, sofern die Lehrenden einer Teilnahme zustimmen.
  • Sie können keine Prüfungen ablegen. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise zu erwerben, falls diese vorgesehen sind. Darauf wird vermerkt, dass sie im Rahmen einer Gasthörerschaft erbracht wurden.
  • Leistungen aus einer Gasthörerschaft können nicht für ein Studium an der HU anerkannt werden (d.h. sie sind keine Möglichkeit, den Numerus clausus zu umgehen oder einen Studienabschluss zu erlangen).
  • Das Vorlesungsverzeichnis der HU ist ausschließlich online veröffentlicht und für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Unter dem Oberbegriff "Wissenschaftliche Weiterbildungsangebote" finden Sie Lehrveranstaltungen, die für Gasthörer*innen besonders geeignet sind. Die dort aufgeführten Ringvorlesungen sind übrigens für alle Teilnehmer*innen kostenfrei.
  • Als Nebenhörer*in sind Sie bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert.
  • Der Umfang der an der HU belegten Lehrveranstaltungen soll insgesamt 6 Semesterwochenstunden nicht überschreiten.
  • Diese Einschränkung gilt nicht für Studierende der "Berlin University Alliance" (FU, TU, Charité), sofern sie nicht in einem weiterbildenden Master oder Promotionsstudium eingeschrieben sind.
  • Studien- und Prüfungsleistungen, mit Ausnahme der Abschlussarbeit, können erbracht werden.
  • Ein Prüfungsanspruch besteht jedoch nicht. Außer dem Nebenhörerausweis ist die Zustimmung der Veranstaltungs- bzw. Prüfungsleitung erforderlich.
  • Bitte beachten Sie auch, dass über eine Anerkennung an der HU erworbener Prüfungsleistungen an Ihrer Heimathochschule entschieden wird.
  • Auf Leistungsnachweisen wird vermerkt, dass sie im Rahmen einer Nebenhörerschaft erworben wurden.
  • Solche Leistungen können für ein etwaiges späteres Studium an der HU anerkannt werden.

Wie werden Sie Gast- bzw. Nebenhörer*in?

1. Auswahl von Lehrveranstaltungen

Zunächst gilt es, sich die Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen wollen, aus dem Vorlesungsverzeichnis auszusuchen. Dieses ist entsprechend der Universitätsstruktur in Fakultäten und ihnen zugeordnete Institute gegliedert, deren Namen Rückschlüsse auf die dort angebotenen Studienfächer zulassen. Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie, welche Lehrveranstaltungen angeboten werden, wo und wann sie stattfinden, wer die zuständige Lehrperson ist, ob bestimmte Voraussetzungen mitgebracht werden müssen.

Falls Sie Unterstützung bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen brauchen, können Sie diese bei der jeweiligen Studienfachberatung erhalten.

2. Zustimmung zur Teilnahme

Die Teilnahme muss für jede einzelne Lehrveranstaltung beantragt/genehmigt werden. Kontaktieren Sie dazu die jeweils zuständige Lehrperson über die ebenfalls im Vorlesungsverzeichnis angegebene E-Mail Adresse. Hilfreich kann auch das Personenregister auf der Website der Humboldt-Universität sein. Bitte erfragen Sie unter Angabe von Nummer und Namen der gewünschten Lehrveranstaltung, ob Sie als Gast- bzw. Nebenhörer*in teilnehmen können. Bitte weisen Sie darauf hin, dass Sie keinen HU-/Agnes-Account haben.

Obwohl bei der Beantragung keine Frist einzuhalten ist, empfiehlt es sich, zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters Kontakt mit den Lehrenden aufzunehmen, d.h. jeweils Mitte Oktober bzw. Mitte April.

3. Registrierung als Gast- oder Nebenhörer*in

Wenn Ihnen die Teilnahme gestattet wird, tragen Sie die Lehrveranstaltung(en) in das Anmeldeformular für die Gast- oder Nebenhörerschaft ein und senden es zusammen mit der/den erhaltenen Teilnahmeerlaubnis/sen gesammelt und via E-Mail an: clearing@hu-berlin.de mit dem Betreff "Anmeldung zur Gasthörerschaft" bzw. "Anmeldung zur Nebenhörerschaft". Unterschriften auf dem Formular sind nicht erforderlich. Der Gast- bzw. Nebenhörerausweis geht Ihnen nach Bearbeitung des Antrags auf dem Postweg zu. Sollten Gebühren anfallen, erhalten Sie zuvor per E-Mail Informationen zur Überweisung. Ihre Gast- oder Nebenhörerschaft gilt dann bis zum Ende des Semesters.

Studierende der Berlin University Alliance (FU, TU, Charité) können das forschungsorientierte Lehrangebot der Berlin University Alliance nutzen (siehe Vorlesungsverzeichnis > Überfachlicher Wahlpflichtbereich) und sich dafür als BUA-Studierende registrieren lassen. Informationen und Antragsformular: hu.berlin/bua.

Hinweis: Wenn Sie als Externe Sprachkurse am Sprachenzentrum der HU belegen wollen, erfolgt die Antragstellung direkt beim Sprachenzentrum.

Studieren ohne HU-Account

Ohne regulären Studierendenstatus an der HU verfügen Sie nicht über einen HU-Account. D.h. Sie können die Plattform "Agnes - Lehre und Studium online" nicht nutzen, um sich zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anzumelden oder Leistungsnachweise auszudrucken. Wenden Sie sich dafür an die jeweiligen Lehrenden bzw. Prüfenden und erfragen alternative Wege.

Die Lehrenden sind auch Anprechpartner*innen, falls "Einschreibeschlüssel" für Moodle-Kurse nicht zugänglich sind oder Links für die Einwahl in Online-Veranstaltungen.

Der Zugang zur Lernplattform Moodle ist prinzipiell auch ohne HU-Account über die Angabe einer E-Mail Adresse möglich.

Um die Universitätsbibliothek zu nutzen, können Sie sich selbst einen UB-Account erstellen.

Angebote speziell für Gasthörer*innen

Veranstaltungen für die wissenschaftlich interessierte Öffentlichkeit finden Sie u.a. auch hier:

 

Stand: März 2024

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung