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Bewerbung/ Einschreibung/ Studienverlauf

Für die Studiengänge der Humboldt-Universität zu Berlin besteht im 1. Fachsemester eine Zulassungsbeschränkung. Das bedeutet,  dass Sie sich für das 1. Fachsemester in jedem Fall für Ihren Studienwunsch bewerben müssen.

Der Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2010 endete mit dem 15.1.2010 (Ausschlussfrist).

Die Bewerbungsfrist zum Master of Education endet am 15.02.2010 (Ausschlussfrist). Das Antragsformular Master of education finden Sie zum Ausdrucken unter Formulare online .


Zugang zum Studium:
Der Zugang zum Studium wird maßgeblich durch zwei Fragen mitbestimmt:
  1. Welche Staatsangehörigkeit bzw. was für eine Hochschulzugangsberechtigung besitze ich?
  2. Existiert für meinen Studiengang ein NC und ist dieser evtl. bundesweit?


1. Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung
Studieninteressierte mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen sich in jedem Falle für das erste Fachsemester bewerben.

Studieninteressierte ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen sich in jedem Falle bewerben. Ausländer mit Interesse an einem Studienabschluss oder aber auch ohne Interesse an einem Studienabschluss und außerhalb jedweder Programme wenden sich bitte an das Referat Studierendenservice. Wer innerhalb eines Programmes an der HU studieren möchte, meldet sich direkt bei der Abteilung für Internationales.

Bildungsinländer und EU-Bürger sind zulassungsrechtlich deutschen Staatsbürgern gleichgestellt. Unterschiedlich sind jedoch die Einrichtungen, an denen sich Bildungsinländer und EU-Bürger um eine Zulassung bewerben müssen:
 
Bildungsinländer bewerben sich direkt beim Sachgebiet Zulassungen der HU.
EU-Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen sich über uni-assist bewerben. (Hiervon ausgenommen sind EU-Bürger, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland an einer deutschen Schule erworben haben. Diese richten ihren Antrag ebenfalls direkt an die HU).

Berufserfahrene ohne Abitur haben mit studiengangrelevanter Ausbildung und Berufserfahrung die Möglichkeit des  Hochschulzugangs gemäß § 11 Berliner Hochschulgesetzt (BerlHG).


2. (bundesweiter) NC
Für deutsche Studieninteressierte, Bildunginländer und EU-Bürger können in Abhängigkeit von einem eventuellen NC folgende drei Fälle eintreten:

bundesweiter NC                  ==> Bewerbung bei der ZVS
universitätsinterner NC         ==> Bewerbung (Zulassungsbüro)
keine Beschränkung/ NC frei ==> Einschreibung (Immatrikulationsbüro)

 


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zuletzt geändert: 09.02.10 JS
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