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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Leistungspunkte (LP) können die Studierenden für die Teilnahme am Projekttutorium (PT) bekommen?

Die Anzahl der zu erwerbenden Leistungspunkte obliegt Ihrer Einschätzung und der des Betreuers/der Betreuerin Ihres Projekttutoriums. Es kommt auf den Arbeitsaufwand an. Zugrunde gelegt werden für 1 LP 25 bis 30 Stunden. Dabei sollte man neben der Präsenzzeit auch die Zeit für die Vor- und Nachbereitung berücksichtigen. In der Regel werden für die meisten PT zwischen 2 und 5 LP vergeben.

Die Arbeitsgruppe Projekttutorien empfiehlt, den durchschnittlichen Arbeitsaufwand abzuschätzen und den Teilnehmenden eine schriftliche Bestätigung mit den zur Anrechnung empfohlenen Leistungspunkten am Ende des Semesters auszuhändigen. Diese ist von der betreuenden Wissenschaftlerin/dem betreuenden Wissenschaftler des PTs zu unterschreiben und von den Studierenden bei dem für ihr Studienfach zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen. Die Anerkennung und Anrechung der  Leistungspunkte für das Projekttutorium obliegt dem jeweiligen Prüfungsausschuss und sollte ggf. vorher abgeklärt werden.

 

Wie ist das mit der Bewertung der Leistungen?

In Projekttutorien sind keine Prüfungen vorzusehen! Die Vergabe von Leistungspunkten erfolgt auf der Grundlage von Teilnahme, Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen und ggf. Arbeitsleistungen.

 

Wir möchten das Projekttutorium (PT) zusammen durchführen. Können wir auch 2 Stellen beantragen?

Das ist leider nicht möglich. Je PT kann nur eine Stelle vergeben werden. Sie können die Stelle jedoch teilen und 2 x 20 h/Monat beantragen.
 

Kann ich eine Verlängerung meines Projekttutoriums beantragen?

Ja, grundsätzlich kann eine Verlängerung des Projekttutoriums um ein weiteres Semester beantragt werden. Beachten Sie dafür die Bewerbungsfristen für Neuanträge. Verlängerungen müssen gut begründet sein und werden, wenn mehr Anträge eingehen, als Plätze zur Verfügun stehen, ggü. Neuanträgen nachrangig behandelt.

 

Welche Unterlagen muss ich für einen Antrag auf Verlängerung eines bereits laufenden PTs einreichen?

Für einen Verlängerungsantrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Begründung, warum ein Antrag auf Verlängerung gestellt wird
  • (vorläufiger) Zeit- und Arbeitsplan mit Themenschwerpunkten für beide Semester
  • ggf. Literaturliste (wenn neue Literatur einbezogen wird)
  • Gutachten bzw. Stellungnahme des Betreuers/der Betreuerin des PTs zum Verlängerungsantrag
  • Zustimmung des Dekans/der Dekanin bzw. des Studiendekans/der Studiendekanin der Fakultät und des Institutsdirektors/der Institutsdirektorin (Antragsdeckblatt)
  • Erklärung der Fakultät oder des Instituts, das weiterhin Unterstützung gegeben ist (Räume, Geräte etc.)
  • Zustimmung zur Veröffentlichung

 

Kann ich den Antrag in englischer Sprache schreiben?

Sie können den Antrag auf Englisch schreiben. Fügen Sie dann bitte eine Kurzbeschreibung des geplanten Projekttutoriums in deutscher Sprache bei.

 

Kann das Projekttutorium auch in englischer Sprache durchgeführt werden?

Ja, es ist möglich, das Tutorium auf Englisch zu halten.

 

Können auch Promotionsstudierende ein PT anbieten?

Nein. Promotionsstudierende sowie Studierende in weiterführenden Studiengängen (sogenannte Aufbaustudiengänge, die eine berufspraktische Tätigkeit voraussetzen) können kein PT leiten.

 

Ich studiere an der Charité und möchte dort im Rahmen einer Lehrveranstaltung ein PT anbieten. Ist dies möglich?

Grundsätzlich nicht. Wenn das Thema jedoch sehr interdisziplinär angelegt und somit auch für Studierende anderer Fachrichtungen (der HU) interessant ist und Sie eine/n Betreuer/in an der HU für Ihr PT gewinnen können, besteht die Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Die Anbindung des PTs müsste dann aber über die/den Betreuer/in an eine Fakultät der HU bestehen (bzgl. Kenntnisnahme (Studien)-Dekan/in und Institutsdirektor/in auf dem Antragsdeckblatt). Zudem muss der interdisziplinäre Ansatz aus dem Antrag hervorgehen.

 

Wer darf am Projekttutorium teilnehmen?

Grundsätzlich jede/r Interessierte. Wer nicht an der HU immatrikuliert ist, muss jedoch einen Antrag auf Gast- bzw. Nebenhörerschaft zu stellen. Auch Studierende der Charitè stellen bitte einen Antrag auf Nebenhörerschaft. Informationen zu Gast- bzw. Nebenhörerschaft finden Sie hier:

https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/gastneben_html

 

Gibt es die Möglichkeit der Finanzierung einer Publikation oder weitere Finanzierungshilfen?

Über die Finanzierung der Stelle hinaus gibt es leider keine Möglichkeit der Finanzierung von Publikationen. Aber es gibt die Möglichkeit, kostenlos die Hausdruckerei der HU zu nutzen. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.ta.hu-berlin.de/druckerei
Auch Exkursionen, Gastvorträge etc. können leider nicht aus Mitteln der Projekttutorien bezuschusst oder finanziert werden. Diesbezüglich empfiehlt es sich, beim Institut oder der Fakultät, dem das Projekttutorium zugeordnet ist, nachzufragen, ob ggf. finanzielle oder sachliche Unterstützung (z. B. in Form von DJH-Ausweisen) gegeben werden kann.

 

Kann ein/e Lehrbeauftragte/r mein Projekttutorium betreuen?

Nein. Lehrbeauftragte stehen nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der HU. Zudem muss das Beschäftigungsverhältnis der betreuenden Person (Gutachter/in) mindestens so lange befristet sein, wie die Beschäftigung der SHK, die das Projekttutorium hält. Das Projekttutorium ist organisatorisch an die Beschäftigungsstelle der/des Gutachters/in angebunden.

 

Wie soll das Gutachten verfasst werden?

Einen Vordruck bwz. eine Liste gibt es für das Gutachten nicht. Es kann formlos verfasst werden. Ein bis zwei Seiten, auf denen die/der Hochschullehrende/wissenschaftliche Mitarbeiter*in ausführt, warum sich das Thema für das geplante Projekttutorium eignet und warum es bearbeitet werden sollte (z.B. weil dafür viel zu wenig Platz im Curriculum ist, weil es besonders interdisziplinär ist, es sich um ein besonders aktuelles Thema handelt etc.).

 

Mein Projekttutorium steht in AGNES nicht bei den Projekttutorien / Wie kann ich mein Projekttutorium in AGNES eintragen lassen?

Lassen Sie die Eintragung bitte an Ihrem Institut vornehmen. Dort wird in der Regel auch eine Lehrveranstaltungsnummer vergeben. Bei der Eintragung muss bitte der Import zugelassen werden. Ist das Projekttutorium eingetragen, informieren Sie bitte die Geschäftsstelle Projekttutorien (Alexandra Fettback), dann wird das PT zu den Projekttutorien im Vorlesungsverzeichnis importiert.

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