esra - das Studienorientierungstool

Ohne Abi studieren?

 

Ohne Abi – Studieren mit beruflicher Qualifikation!

Kein Abi, dafür aber eine Ausbildung oder Fortbildung? Dann könnten Sie unter Umständen auf Grundlage einer "beruflichen Qualifikation" an der HU studieren, sofern Sie keine sonstige Zugangsberechtigung für eine Universität haben (§ 14 ZSP-HU). Ob das in Ihrem Fall zutrifft und Sie die Voraussetzungen1 für ein Studium an der HU erfüllen – testen Sie das hier ganz einfach!

Was die Chancen auf Zulassung betrifft: Sie konkurrieren nicht mit Studienanfänger*innen, die ein Abitur vorweisen. Stattdessen gibt es hier eine eigene Quote "beruflich qualifizierte Bewerber*innen" (mit eigenen NC-Werten). Darüber hinaus können Sie aus zahlreichen zulassungsfreien Fächern wählen, in denen die Plätze nicht begrenzt sind.

Achtung: Diese Informationen dienen nur der unverbindlichen Orientierung.

Hier geht's zur Videopräsentation "Studium ohne Abi – na klar!", in der die wesentlichen Punkte erklärt werden.

 
 
An die HU wechseln? Ausbildung im Ausland gemacht? Fachabitur?  
 
 

1 Bitte beachten Sie: Manche Studienfächer haben besondere Zugangsvoraussetzungen (z. B. spezielle Sprachkenntnisse oder Sporteignungstest), die Sie in Ihrer Bewerbung nachweisen müssen. Informieren Sie sich daher in der Beschreibung des Studienfachs, für das Sie sich bewerben möchten.

2 „Berufsausbildung“ meint eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens 2-jährige Berufsausbildung.

3 Ein staatlich anerkannter Fortbildungs- oder Fachschulabschluss, der landesrechtlich geregelt ist und bei dem die Unterrichtsstunden des Lehrgangs mind. 400 Stunden umfassen. Darunter fallen auch Fortbildungen für den nautischen oder technischen Schiffsdienst.

4 Zur Vorbereitung auf die Zugangsprüfung werden Vorbereitungskurse am gemeinsamen Studienkolleg der FU und HU angeboten. Informieren Sie sich über das Kursangebot und Prüfungstermine auf der Homepage des Studienkollegs. Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Zugangsprüfung.

Rechtliche Hinweise
Alle Angaben und Informationen dieser Darstellung sind ohne Gewähr und dienen einzig der Information. Diese Liste umfasst keine auslaufenden Studiengänge. Die zu dem jeweiligen Bewerbungssemester tatsächlich maßgeblichen Festlegungen u. a. zu den angebotenen Studienfächern ergeben sich aus der jeweils gültigen Satzung über das Studienangebot bzw. die Zulassungszahlen bzw. der diese ersetzenden oder ergänzenden Satzung in Zusammenschau mit der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU). Satzungen der Humboldt-Universität zu Berlin werden im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin bekannt gemacht.

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung